Eltern gegen Windmühlen der Schulbehörden: Österreichische Gebärdensprache „keine lebende Fremdsprache“

Landesschulrat für Niederösterreich
Landesschulrat für Niederösterreich

Heute haben wir ein Brief vom Landesschulrat für Niederösterreich erhalten.

Die Kopie stellen wir der Öffentlichkeit zur Verfügung, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann.

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Auszug aus dem Schreiben:

„Gemäß § 18 Abs. 12 des SchuG hat auf Antrag eines Schülers, dessen Muttersprache nicht die Unterrichtssprache der betreffenden Schule ist, der Schulleiter zu bestimmen, dass hinsichtlich der Beurteilung die Unterrichtssprache an die Stelle der lebenden Fremdsprache tritt, wenn eine lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand in der betreffenden Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist.
Angemerkt werden darf, dass es sich bei der ÖGS (…) nicht um eine ‚lebende Fremdsprache‘ handelt und sie auch nicht als lebende Fremdsprache in einem Lehrplan vorgesehen ist.“

Was wohl nur wenige wissen: an der Expositur der HLMW9 am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung (mit zwei Schulstandorten im 9. und im 13. Wiener Gemeindebezirk) wird ÖGS als zweite lebende Fremdsprache angeboten. Zumindest im Stundenplan ist es eindeutig festgelegt. Allerdings soll es sich um ein Schulprojekt handeln, das vor einem Jahr gestartet wurde. Ob es aus behördlicher Sicht ein Unterschied ausmacht, wird sich klären müssen.

UPDATE:

Auch Eltern in Wien, die ähnliche Briefe an das Bildungsministerium verfasst hatten, erhalten nahezu wortidentische Schreiben vom Wiener Stadtschulrat.

Bisherige Korrespondenz in chronologischer Reihenfolge

Im eingeschriebenen Brief vom 30.9.2014 erging von uns an das Bildungsministerium:

Betrifft: Antrag auf Verwendung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Namen unserer Tochter *** und unseres Sohnes *** beantragen wir die Einführung bzw. Verwendung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) als Unterrichtssprache im Sinne des bilingualen Unterrichts (Deutsch als Zweitsprache) sowie die bescheidmäßige Erledigung dieses Antrags.
Da die Österreichische Gebärdensprache die Muttersprache unserer gehörlosen Kinder ist, wollen wir eine Gleichberechtigung unserer Kinder mit den VerwenderInnen der autochthonen gesprochenen österreichischen Minderheitensprachen (z.B. die Ermöglichung von Abschlussprüfungen in Österreichischer Gebärdensprache) und der Kinder mit anderen Muttersprachen als Deutsch.“

Im Schreiben vom 24.11.2014 erging an uns ein Brief vom Bildungsministerium mit knappem Absatz:

„Ihr Antrag (…) auf Einführung bzw. Verwendung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache sowie bescheidmäßige Erledigung dieses Antrags wurde zuständigkeitshalber an den Landesschulrat für Niederösterreich weitergeleitet.“

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